Es empfiehlt sich uns das Schreiben weiterzuleiten ohne selbst mit der gegnerischen Versicherung zu korrespondieren. Erfahrungsgemäß versuchen Versicherer mit eigenen Regulierern den auszuzahlenden Betrag so minimal wie möglich zu halten- häufig zu Lasten des geschädigten Eigentümers. Wir übernehmen sämtliche Korrespondenz kostenlos.
Ebenfalls sollten Sie auch Ihre eigene Kfz- Haftpflichtversicherung vom dem Autounfall informieren, gerade dann wenn die Verschuldensfrage streitig ist. Die Meldung des Autounfalls bei der eigenen Versicherung ist häufig eine Obliegenheitspflicht gegenüber dem eigenen Versicherer.
Eine kostenlose Regulierung ist nur möglich, wenn der Gegner Schuld am Unfall ist oder aber die Verschuldensfrage zumindest streitig ist. Ist nicht ganz klar, wer für den Unfall verantwortlich ist, so prüfen wir dies im Vorfeld für sie erst einmal kostenlos und geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung. Sollten wir innerhalb der Prüfung zum Schluss kommen, dass hier zumindest ein Mitverschulden in Betracht kommt, würden wir dies in der Regulierung mitberücksichtigen.
Beispiel: Sie hatten einen Auffahrunfall, da Sie nicht hinreichend Abstand zu dem vorausfahrenden Pkw eingehalten haben. Dieser hat jedoch deshalb stark abbremsen müssen, da das vor ihm fahrende Fahrzeug rückwärts aus einer Parkbucht ausgefahren ist, ohne seinen Umschaupflichten gerecht zu werden. Unseres Erachtens wäre dann der Verschuldensanteil 50:50 zu teilen und Sie könnten zumindest die Hälfte ihrer Kosten von der Versicherung verlangen.
Sollten Sie jedoch selbst den Unfall verursacht haben, so können wir Ihren Unfall nicht regulieren. Für die Unfallregulierung des Gegners ist dann Ihre eigene Haftpflichtversicherung für die Regulierung zuständig und kümmert sich selbstständig um die weitere Abwicklung.
Wenn Sie einen Schaden erlitten haben, so müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht zwangsläufig reparieren lassen. Sie können stattdessen die fiktiven Reparaturkosten geltend machen. Fiktiv bedeutet, dass Sie das Fahrzeug nicht fachgerecht reparieren lassen oder sich selbst um eine Reparatur kümmern und stattdessen das Geld erhalten. Hier ist jedoch zu beachten, dass sie dann nur den Nettobetrag erhalten, der in dem Schadengutachten festgestellt wurde. Eine Mehrwertsteuer können Sie dann nicht geltend machen, da sie das Fahrzeug nicht reparieren lassen. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt jedoch entscheiden, dass Sie das Fahrzeug doch reparieren lassen möchten, so muss Ihnen die Mehrwertsteuer nachgezahlt werden.
Wenn Ihr Fahrzeug durch den Autounfall derart beschädigt ist, dass das Sachverständigengutachten zu dem Schluss kommt, dass ein Totalschaden vorliegt, so erfolgt eine Unfallregulierung auf der sogenannten Totalschadensbasis. Sie erhalten dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Häufig meinen Versicherungen, der Restwert läge höher, als in Ihrem eingeholten Gutachten ermittelt. Auch dies prüfen wir gerne für Sie.
Totalschaden bedeutet, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Dabei ist zwischen dem Begriff technischer Totalschaden und wirtschaftlicher Totalschaden zu unterscheiden.
Von einem technischen Totalschaden spricht man, wenn eine Reparatur des Fahrzeugs rein technisch nicht mehr möglich ist. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt dann vor, wenn die Instandsetzung des Unfallfahrzeugs wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. Dann hat man dann nur noch den Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des Fahrzeugs.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird eine Ausnahme bei der sogenannten 130 % Regelung gemacht. Ausweislich des Bundesgerichtshofs gibt das Ersatz des Reparaturaufwands bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, wenn die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird und so erfolgt, wie der Sachverständige dies in seinem Gutachten eingeschätzt hat. Hier kommt es auf den jeweils gesonderten Einzelfall an, sodass in jedem Fall dazu geraten wird den Unfalllösern die Regulierung zu überlassen.
Wenn Sie einen Verkehrsunfall erleiden und ihr Fahrzeug einen Schaden erleidet, könne sie für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug in die Werkstatt muss dieses nicht nutzen. Da das Auto ein Wirtschaftsgut von zentraler Bedeutung ist spricht die Rechtsprechung Ihnen für jeden Tag, an dem Sie das Fahrzeug nicht nutzen können einen Nutzungsausfall zu. Wie hoch der Nutzungsausfall pro Tag ist bemisst sich danach, um welche Mietwagen Klasse es sich handelt. Auch hier hilft Ihnen Unfallursache gerne weiter. Häufig wird die Mietwagenklasse auch in dem Sachverständigengutachten mit angegeben.
Auch die voraussichtliche Reparaturdauer wird im Sachverständigengutachten in der Regel angegeben. Eine wichtige Besonderheit ergibt sich jedoch, wenn Sie einen Totalschaden erleiden und Ihnen eine Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs finanziell nicht möglich ist. Häufig verzögern Versicherungen die Auszahlung Ihrer Schadensbeträge, sodass Sie unter Umständen einen Nutzungsausfallanspruch für einen viel längeren Zeitraum haben.
Beispiel: Statt der im Gutachten angegebenen Wiederbeschaffungsdauer von einer Woche, regulierte die gegnerische Versicherung Ihren Schaden erst nach drei Wochen. Innerhalb der drei Wochen ist es Ihnen aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht möglich eine Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs vorzunehmen, da sie nicht in Vorkasse treten können. Hier kann unter Umständen die gegnerische Versicherung für die vollen drei Wochen Nutzungsausfall haften. Auch dies können wir von Unfalllöser gerne für Sie kostenlos überprüfen.
Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein Mietwagen derselben Mietwagenklasse wie das Ihres verunfallten Fahrzeugs zu. Dies richtet sich danach, welcher Mietwagenklasse Ihr Fahrzeug zuzuordnen ist, das beschädigt wurde. Wenn Sie etwa vorher einen Sportwagen fuhren, der nunmehr repariert werden muss, so dürfen Sie nicht auf die Anmietung eines Kleinfahrzeugs verwiesen werden.
Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, wird Ihr Verkehrsunfall von uns zügig reguliert. Wir ermitteln zunächst die gegnerische Kfz- Versicherung und senden dieser ein Forderungsschreiben mit Fristsetzung zu. Hier hängt es maßgeblich davon ab, welche Versicherung des Gegners für die Regulierung zuständig ist. Erfahrungsgemäß kann eine Unfallregulierung zwischen drei Wochen und auch mehreren Monaten dauern. Ausweislich der ständigen Rechtsprechung ist ein einfach gelagerter Verkehrsunfall allerdings innerhalb von 4- 6 Wochen von der gegnerischen Versicherung zu regulieren. Reguliert die Versicherung nicht, haben Sie das Recht zu klagen. Sollte die Versicherung während des Klageverfahrens den Anspruch anerkennen, müsste sie dann auch alle Verfahrenskosten tragen. Erfahrungsgemäß erfolgt eine Regulierung zügiger und Sie kommen schneller an Ihr Geld, wenn Sie die Unfalllöser beauftragen.
Ein privates Gutachten empfehlen wir immer dann, wenn die Schadenshöhe etwa über 1000 € liegt. Bei Schäden unter 1000 € genügt in der Regel auch ein Kostenvoranschlag. Die Kosten für das Privatgutachten müssen dann im Rahmen der Regulierung ebenfalls von der gegnerischen Versicherung erstattet werden. Bis zur Erstattung bleiben sie jedoch Kostenschuldner des Gutachtens. Wenn Sie keinen Gutachter kennen, so können wir Ihnen gerne Gutachter empfehlen, die mit uns in Kooperation arbeiten.
Sollte die gegnerische Versicherung trotz unserer Regulierungsaufforderung den Schaden nicht regulieren, so würden wir mit Ihnen besprechen, ob der Anspruch klageweise geltend gemacht werden soll oder nicht. Auch dieses Beratungsgespräch bleibt selbstverständlich für Sie kostenlos. Etwaige Prozesskosten würden wir mit Ihnen vorher in jedem Fall besprechen, sodass ihr Kostenrisiko so niedrig wie möglich gehalten wird. Sollten Sie sich dann für ein Klageverfahren entscheiden, hätten Sie immer einen Rechtsanwalt als Ansprechpartner an Ihrer Seite. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so kümmern wir uns um die Deckungszusage. Hat Ihre Klage Aussicht auf Erfolg, Sie haben aber keine finanziellen Mittel, so prüfen wir gerne Ihren Anspruch auf staatliche Prozesskostenhilfe.
Die Unfalllöser bestehen aus einem gesamten Team von Rechtsanwälten. Auch Vorwürfe aus dem Ordnungswidrigkeitenbereich (Bußgeldverfahren, Blitzer etc.) oder Strafsachen (Beispiele: Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt etc.) werden von uns übernommen. Auch hier können Sie uns Ihren Fall gerne unverbindlich schildern.
Sollten Sie bei dem Verkehrsunfall Verletzungen erlitten haben (etwa unfalltypische Nackenschmerzen), so haben Sie auch Anspruch auf eine angemessene Geldentschädigung, das sogenannte Schmerzensgeld. Hierfür reichen Sie uns bitte ein ärztliches Attest und gegeben falls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein, sodass wir die Höhe Ihres Schmerzensgeldanspruchs beziffern können. Die Profis von Unfalllöse können dann anhand der aktuellen Schmerzensgeldtabellen und der ständigen Rechtsprechung für Sie den höchstmöglichen Schmerzensgeldbetrag einfordern und durchsetzen.
über jeden Zwischenstand Ihrer Verkehrsunfallregulierung werden Sie von uns informiert, sodass Sie immer wissen in welchem Stadium sich Ihre Unfallregulierung befindet. Dies geschieht in der Regel entweder über die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse oder gegebenenfalls postalisch.
Selbstverständlich setzen die Unfalllöser sämtliche Schadensersatzansprüche durch. Dazu zählen etwa Haushaltsführungsschäden oder Verdienstausfälle. Wenn Sie aufgrund des Verkehrsunfalls etwa länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krankgeschrieben waren, so können Sie die Differenz als Schadensersatzanspruch geltend machen. Wenn Sie aufgrund des Verkehrsunfalls typische Dinge des Alltags in Ihrem Haushalt nicht mehr erledigen konnten, so steht Ihnen gegebenenfalls eine Pauschale für den Haushaltsführungsschaden zu. Auch dies prüfen wir von Unfalllöser gerne kostenlos für Sie.
Für Schäden, die unter 1000 € liegen brauchen wir einen Kostenvoranschlag. Wenn der Schaden höher liegt, benötigen wir ein Schadensgutachten. Wenn Sie noch kein Gutachten haben, ist das kein Problem. Auch hier empfehlen wir gerne unsere Kooperationspartner weiter.
Im besten Falle sollte uns auch die polizeiliche Unfallmitteilung übermittelt werden, damit wir die gegnerische Versicherung für Sie kostenlos ermitteln können. Sollten noch Informationen benötigt werden, werden wir diese per E-Mail oder telefonisch erfragen- völlig unverbindlich.