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  • Brauche ich auch die Unfalllöser, wenn ich an dem Unfall keine Schuld habe?
    Wir raten in jedem Fall dazu! Ein weitverbreiteter Irrtum ist es, dass man keine rechtliche Unterstützung braucht, wenn man an dem Unfall keine Schuld trägt. Bei einer Unfallregulierung hat man auf der Gegenseite mit großen Versicherungen zu tun, bei denen Juristen und damit Profis mit den Regulierungen beschäftigt sind. Die Praxiserfahrung zeigt, dass Versicherungen häufig versuchen Zahlungen möglichst zu vermeiden oder sehr gering zuhalten. Häufige Kürzungsposten sind z.B.: Günstigere Alternativwerkstätte, Verbringungskosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallschäden, Beilackierungskosten etc. Versicherungen wollen Geld sparen, meistens sind die Kürzungen daher rechtswidrig.
  • Warum kostet mich die Beauftragung von Unfalllöser nichts?
    Wir von Unfalllöser sind eine mittelständische Rechtsanwaltskanzlei mit jahrzehntelanger Erfahrung. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss unsere Kosten bezahlen, da Ihnen als Unfallgeschädigter auch notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten sind. Das ist bereits höchstrichterlich entschieden, sodass das Team von Unfalllöser seine Gebühren direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen. Nur falls eine außergerichtliche Durchsetzung scheitert und wir klagen müssen, werden die üblichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz fällig. Dies wird aber in jedem Falle vorher mit Ihnen besprochen.
  • Ich bin nicht Eigentümer des Fahrzeugs. Dieses ist geleast. Übernehmen die Unfalllöser trotzdem meine Unfallregulierung?
    Sollten Sie selbst nicht der Eigentümer des Kraftfahrzeugs sein, sondern Leasingnehmer, so bleibt die finanzierende Bank Eigentümer des Fahrzeugs. Bevor Sie im eigenen Namen Ansprüche geltend machen wollen, muss daher von der Leasinggesellschaft bzw. der finanzierenden Bank ein Einverständnis darüber eingeholt werden. Auch dies übernehmen wir gerne für Sie. Dafür brauchen wir einen entsprechenden Finanzierungs- oder Leasingvertrag. Sollte die Leasinggesellschaft eine Freigabe für die Unfallregulierung erteilen, so würden wir eine zügige Anspruchsdurchsetzung bei der gegnerischen Versicherung vornehmen.
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