WIR REGULIEREN DEINEN UNFALL KOSTENLOS
Wieso ist unser Service kostenlos für Dich?
Als Geschädigter musst Du nach einem Autounfall nicht finanziell in Vorleistung gehen.
Wir übersenden unsere Rechnung direkt an die gegnerische Versicherung.
Keine Vermittlung an externe Dienstleister, alles aus einer Hand.
Unsere Inanspruchnahme gehört zu Deinem Gesamtschaden und
die gegnerische Haftpflichtversicherung muss für unsere Beauftragung aufkommen.
Wir erhalten hierbei eine Gebühr nach dem RVG.
Lass Dich nicht auf die gegnerische Versicherung ein
In 3 Schritten zu Deiner Entschädigung
1. Unfall melden
Anrufen oder Digital melden
Melde Deinen Unfall einfach und schnell online. Wir kümmern uns zügig um Deine Unfallregulierung.
2. Unsere Unfallexperten prüfen Deine Ansprüche
Anwalt wird zugewiesen
Unsere Rechtsexperten werden sich umgehend telefonisch oder per E-Mail mit Dir in Verbindung setzen, um noch fehlende Informationen einzuholen. Völlig unverbindlich!
Du entscheidest dann, ob Du uns beauftragen willst!
3. Durchsetzung Deiner Ansprüche
Lehn dich zurück. Der Anwalt übernimmt den Rest.
Wir kümmern uns um die Durchsetzung Deiner Ansprüche und prüfen, wieviel Geld Dir zusteht.
Unsere Rechtsexperten prüfen, ob Dir Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld etc. zusteht und in welcher Höhe! Du kennst keinen Gutachter? Kein Problem, wir empfehlen gerne unsere Kooperationspartner.
Nach einem Verkehrsunfall meldet sich in der Regel die gegnerische Versicherung bei Dir. Spätestens hier solltest Du uns einschalten.
Denn die Versicherung arbeitet nicht auf Deiner Seite, sondern vertritt die Interessen der eigenen Versicherungsnehmer:innen. Zum Beispiel durch Einholung eigener Gutachten, die Deinen Schaden niedrig halten wollen.
Deine orteile auf einen Blick
kostenfreie Unfallregulierung
echte Anwälte mit mehr als 25 Jahre Erfahrung
kein Rumärgern mit Versicherungen
keine versteckten Kosten
schnelle Bearbeitung
kein Stress für Dich, alles online möglich
transparente Informationen
persönliche Ansprechpartner
Melde Deinen Unfall
Nachdem Absenden kannst Du immer noch entscheiden, ob Du uns beauftragen möchtest oder nicht
Oder ruf uns kostenlos an
Bewertungen von Nutzern
„Ich bedanke mich recht herzlich bei den Unfalllösern und Herrn Akcakaya für eine Unfallabwicklung, da die gegnerische Versicherungen, mir die komplette Summe des Unfallschadens nicht zahlen wollte. Herr Akcakaya handelte mit den perfekten juristischen Maßnahmen. Immer wieder gerne und ich wollte noch einmal Danke sagen“
Niko M. (bewertet auf google)
„Sehr gute Arbeit bei einer Unfallsache. Schnell und unkompliziert. Werde Sie gerne wieder beauftragen.“
Murat Y.(bewertet auf anwalt.de)
„Unfalllöser hat in meinen Fall einer gegnerischen Fahrerflucht schnell und professionell geholfen.
Die Versicherung hat den Schaden bezahlt und alles ist im Guten ausgegangen.“
Gregor J. (bewertet auf google)
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Brauche ich auch die Unfalllöser, wenn ich an dem Unfall keine Schuld habe?Wir raten in jedem Fall dazu! Ein weitverbreiteter Irrtum ist es, dass man keine rechtliche Unterstützung braucht, wenn man an dem Unfall keine Schuld trägt. Bei einer Unfallregulierung hat man auf der Gegenseite mit großen Versicherungen zu tun, bei denen Juristen und damit Profis mit den Regulierungen beschäftigt sind. Die Praxiserfahrung zeigt, dass Versicherungen häufig versuchen Zahlungen möglichst zu vermeiden oder sehr gering zuhalten. Häufige Kürzungsposten sind z.B.: Günstigere Alternativwerkstätte, Verbringungskosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallschäden, Beilackierungskosten etc. Versicherungen wollen Geld sparen, meistens sind die Kürzungen daher rechtswidrig.
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Warum kostet mich die Beauftragung von Unfalllöser nichts?Wir von Unfalllöser sind eine mittelständische Rechtsanwaltskanzlei mit jahrzehntelanger Erfahrung. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss unsere Kosten bezahlen, da Ihnen als Unfallgeschädigter auch notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten sind. Das ist bereits höchstrichterlich entschieden, sodass das Team von Unfalllöser seine Gebühren direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen. Nur falls eine außergerichtliche Durchsetzung scheitert und wir klagen müssen, werden die üblichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz fällig. Dies wird aber in jedem Falle vorher mit Ihnen besprochen.
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Ich bin nicht Eigentümer des Fahrzeugs. Dieses ist geleast. Übernehmen die Unfalllöser trotzdem meine Unfallregulierung?Sollten Sie selbst nicht der Eigentümer des Kraftfahrzeugs sein, sondern Leasingnehmer, so bleibt die finanzierende Bank Eigentümer des Fahrzeugs. Bevor Sie im eigenen Namen Ansprüche geltend machen wollen, muss daher von der Leasinggesellschaft bzw. der finanzierenden Bank ein Einverständnis darüber eingeholt werden. Auch dies übernehmen wir gerne für Sie. Dafür brauchen wir einen entsprechenden Finanzierungs- oder Leasingvertrag. Sollte die Leasinggesellschaft eine Freigabe für die Unfallregulierung erteilen, so würden wir eine zügige Anspruchsdurchsetzung bei der gegnerischen Versicherung vornehmen.
Weitere Antworten zu häufig gestellten Fragen